Rechtsprechung
OLG Celle, 20.04.2011 - 15 UF 251/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1373 BGB; § 1378 Abs. 1 BGB; § 113 Abs. 1 FamFG; § 115 FamFG; § 85 Abs. 2 ZPO
Eine Zurückweisung von Angriffsmitteln und Verteidigungsmitteln wegen Verspätung ist unter den Voraussetzungen des § 115 FamFG auch im Beschwerdeverfahren in Ehesachen zulässig; Die Behauptung einer Schenkung während der Ehe ohne entsprechenden Vortrag in erster Instanz ist ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eine Zurückweisung von Angriffsmitteln und Verteidigungsmitteln wegen Verspätung ist unter den Voraussetzungen des § 115 FamFG auch im Beschwerdeverfahren in Ehesachen zulässig; Die Behauptung einer Schenkung während der Ehe ohne entsprechenden Vortrag in erster Instanz ist ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1374 Abs. 2; FamFG § 115
Anforderungen an die Substantiierung von Vortrag hinsichtlich von Schenkungen der Eltern im Verfahren über den Zugewinnausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 08.09.2010 - 39 F 39083/07
- OLG Celle, 20.04.2011 - 15 UF 251/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1162
- FamRZ 2011, 1671
- FamRZ 2012, 371
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 20.01.2020 - 9 UF 168/19
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Zugewinnausgleich
Die daran zu stellenden Anforderungen dürfen zwar nicht überspannt werden, allerdings ist eine gewisse Substantiierung von dem sich darauf berufenden Ehegatten für solche besonderen Vorgänge angesichts der hohen Bedeutung des § 1374 Abs. 2 BGB zu fordern (vgl. OLG Celle FamRZ 2011, 1671).Behauptete Schenkungen gem. § 1374 Abs. 2 BGB sind nicht hinreichend substantiiert dargelegt, wenn konkrete Angaben zu den Modalitäten der Übergabe der Geldbeträge und zu deren weiteren Verwendung fehlen (OLG Celle FamRZ 2011, 1671).
- OLG Hamm, 21.03.2014 - 3 UF 7/14
Widerruf eines Anerkenntnisses bei Änderungen der materiellen Rechtslage
Grundsätzlich ist das Beschwerdeverfahren nach dem FamFG als volle zweite Tatsacheninstanz konzipiert, weil gemäß § 65 Abs. 3 FamFG die Beschwerde auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden kann und § 117 Abs. 2 FamFG eine Bezugnahme auf die Präklusionsvorschriften des Berufungsrechts der ZPO nicht enthält (…vgl. Keidel/Weber, FamFG, 18. Aufl., § 115, Rn. 2; OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2011 - 15 UF 251/10 -, juris, od. NJW-RR 2011, 1162-1164).